(AGB, Stand 01.12.2006)
TRIATECH
Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation / Impressum
Dietmar Kirsch
Tassilostr. 14a
83026 Rosenheim
§1 Geltungsbereich
Die folgenden AGB gelten in allen vertraglichen Beziehungen von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen wird ausdrücklich schriftlich widersprochen.
Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Im Verhältnis zu Unternehmern gelten die AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung in allen weiteren Verträgen mit dem Kunden nach der erstmaligen Einbeziehung auch dann, wenn beim einzelnen weiteren Vertragsschluß keine ausdrückliche Neueinbeziehung erfolgt. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, eine aktuelle Fassung der AGB in Schriftform oder auf dauerhaftem Datenträger als Datei anzufordern.
§2 Vertragsschluss
Die Angebote von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation sind freibleibend. Die Auswahl eines anderen Herstellers bei vergleichbarer oder nur unerheblich abweichender Leistung, sonstige technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation anzunehmen. Die Annahme kann in Textform oder durch Auslieferung der Ware beim Kunden erklärt werden. Bestellt der Verbraucher eine Leistung auf elektronischem Wege, wird TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Sofern der Verbraucher eine Leistung auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB in Form einer datierten PDF-Datei per E-Mail zugesandt. Mitarbeiter oder Subunternehmer von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation sind nicht befugt, zu geschlossenen Verträgen Nebenabreden zu vereinbaren oder Zusicherungen zu erklären, es sei denn, es liegt eine vorherige auf die betreffende Person oder das betreffende Unternehmen erteilte schriftliche Einwilligung vor.
§3 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Wechsel des Besitzes oder einen eigenen Wohnsitz- oder Geschäftssitzwechsel hat der Kunde TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation unverzüglich anzuzeigen.
TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach dem vorstehenden Absatz vom Vertrag zurückzutreten und Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten, den der Unternehmer unverzüglich gegenüber TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation bekannt zu geben hat, erwachsen. TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung berechtigt. TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die nicht TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation gehören, so erwirbt TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen Gegenständen vermischt wird, welche nicht TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation gehören.
§4 Widerrufs- und Rückgaberecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluß des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten uns ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware per Paket übersandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert von bis zu 40,00 EUR der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40,00 EUR hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, daß die Ware nicht mehr als neu verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
§5 Vergütung
Angebotene Kaufpreise sind nur befristet nach der Geltungsdauer des jeweiligen Angebotes bindend und verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, welche in Angebot und Rechnung gesondert ausgewiesen wird. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkosten-pauschale gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation. Der Kunde kann jederzeit Einsichtnahme in die Preisliste nach den für diese AGB geltenden Regelungen in Ziffer 1. verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Leistung innerhalb von 8 Tagen die Vergütung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder durch TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
§6 Gefahrübergang, Annahmeverzug
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation berechtigt, Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Kunde als Ersatz entstehender Lagerkosten pro Woche pauschal 1 % des Kaufpreises zu zahlen, es sei denn, der Kunde weist das Entstehen geringerer Kosten nach. TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation ist berechtigt, auf Nachweis höhere Kosten beim Kunden geltend zu machen. Läßt der Kunde eine ihm gesetzte angemessene Nachfrist zur Annahme der Leistung unberechtigterweise fruchtlos verstreichen, sei es durch ausdrückliche Verweigerung oder durch Schweigen auf das Abnahmeverlangen, ist TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung nach seiner Wahl pauschal in Höhe von 20% der vereinbarten Vergütung zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist das Entstehen eines geringeren Schadens nach. TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation ist berechtigt, auf Nachweis einen höheren Schaden beim Kunden geltend zu machen. Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der §§ 280 ff. BGB unberührt.
§7 Gewährleistung
Ist der Vertragspartner Unternehmer, wird für Mängel zunächst nach Wahl von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung Gewährleistung geleistet. TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation kann den Kunden zunächst darauf verweisen, daß der Kunde eine Anweisung zu einem eigenen Nachbesserungsversuch erhält. Schlägt dieser fehl oder ist die Nachbesserung durch den Kunden unzumutbar, wird TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation den Fehler über eine Online-Verbindung, falls vorhanden, beseitigen. Ein Anspruch auf Fehlerbeseitigung vor Ort besteht erst, wenn vorgenannte Nachbesserung gescheitert oder unzumutbar ist.
Stellt sich bei dem Versuch der Mängelbeseitigung heraus, daß ein Mangel nicht vorgelegen hat oder hat er seine Ursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation, hat der Kunde die aufgrund der Fehlermeldung erbrachten Leistungen nach Maßgabe der aktuellen Preisliste von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation zu tragen.
Schlägt die Nacherfüllung nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung), oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) erklären. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Gegenüber Unternehmern gelten die §§ 377, 378 HGB mit der Maßgabe, daß offensichtliche Mängel, Unvollständigkeit der Lieferung sowie Transportschäden innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware gegenüber TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation schriftlich anzuzeigen sind; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation . Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, so erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
Die Gewährleistungsfrist beträgt in Vertragsverhältnissen mit Unternehmern ein Jahr, bei Verbrauchern zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr, jeweils ab Ablieferung der Ware; dies gilt nicht, wenn der Kunde TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
Über TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation bezogene Produkte und Leistungen sind für die übliche kommerzielle Verwendung gemäß den Betriebsanweisungen und insbesondere nicht für die Verwendung in oder mit kritischen Sicherheitssystemen (z.B. Alarm- oder Brandmeldeanlagen), Atomanlagen oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion vorgesehen. Für eine Verwendung in diesen Bereichen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer Kardinalpflicht zur Last; im Übrigen gilt Paragraph 8 dieser AGB. Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen wird von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation weder geschuldet noch geprüft, sondern ist Sache des Kunden.
Die Mangelfreiheit von Software wird nach folgender Maßgabe gewährleistet: Die Software ist nach den anerkannten Regeln der Programmierkunst und dem aktuellen Stand der Technik zur Zeit des Vertragsschlusses programmiert. Die Vertragsschließenden sind sich jedoch darüber einig, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen völlig auszuschließen. Relevante und damit Gewährleistungsansprüche auslösende Fehler sind daher nur solche, die dazu führen, daß das Computersystem eine seiner definierten Aufgabenstellungen nicht so erfüllt, daß das Ergebnis der im Verkehr üblichen Qualität entspricht. Unabhängig davon sind Fehler im Sinne dieser Regelung alle syntaktischen und logischen Fehler des Programms, sofern sie die Nutzung des Systems nicht unerheblich beeinträchtigen. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage- oder Installationsanleitung, ist TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montage- oder Installationsanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montage- oder Installationsanleitung der ordnungsgemäßen Montage oder Installation entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Ansprüche aus Gewährleistung von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation sind ferner ausgeschlossen, wenn der Kunde bei der Erstellung eines Pflichtenhefts oder bei Spezifikationen für die Erstellung von Schnittstellen-programmierungen falsche oder lückenhafte Angaben macht und der Mangel darauf beruht oder bei der Fehlerbeseitigung nicht im zumutbaren Maße mitwirkt, insbesondere nicht den Mangel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Fehlererkennung zweckdienlicher Informationen unmittelbar nach dem Auftreten mitteilt oder Änderungen oder Eingriffe am System vornimmt, die TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation vorher nicht genehmigt hat oder Betriebs- oder Wartungsanweisungen von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation oder des Herstellers nicht befolgt; in diesem Fall trifft den Kunden die Beweislast, daß der Mangel auch ohne die Änderungen, Eingriffe oder Nichtbefolgung der Anweisungen vorgelegen hätte.
§8 Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation. Gegenüber Unternehmern haftet TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Ansprüche aus Pflichtverletzung von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation bei Datenverlust oder -verfälschung sind ferner ausgeschlossen, wenn der Kunde zumutbare Datensicherungsmaßnahmen wie regelmäßiges Anfertigen von Sicherheitskopien oder den Einsatz aktueller Virenschutzsoftware sowie regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Datensicherung unterlassen hat. Den Kunden trifft die Beweislast, daß der Mangel auch bei Einsatz der vorgenannten Datensicherung zu Datenverlust oder -verfälschung geführt hätte.
§9 Abnahme
Sofern eine Abnahme oder Teilabnahme vereinbart ist, gelten insbesondere auch folgende Abnahmesurrogate:
1. Der Unternehmer nutzt das System oder das Programm innerhalb von 2 Wochen nach der Übergabe, ohne daß er seinen Rügepflichten gem. Ziffer 7. der AGB nachgekommen ist.
2. Der Kunde nimmt ohne Zustimmung von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation Eingriffe in das System vor.
§10 Geheimhaltung, Urheberrechte, Referenznennung
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller vor und während der Laufzeit der Vertragsbeziehung erlangten Betriebsgeheimnisse, d.h. alle erkennbar schutzwürdigen Informationen, auch wenn sich nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind. Diese Verpflichtung erlegen die Vertragsparteien auch sämtliche Betriebsangehörigen und Betriebsangehörigen ihrer verbundenen Unternehmen, sowie freien Mitarbeitern und Beratern auf. Eine weitergehende Geheimhaltungspflicht aus gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem BDSG, bleibt hiervon unberührt. TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation ist berechtigt, nach Maßgabe des BDSG Kundendaten zu speichern und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation ist berechtigt, damit zu werben oder öffentlich bekannt zu machen, dass Arbeiten für den Kunden durchgeführt werden.
Die Urheberrechte an dem bei der Anpassung von Schnittstellen und sonstiger Individualprogrammierung entstandenen Code bleiben vollständig bei TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation. Der Kunde erhält jedoch ein einfaches und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem übergebenen Maschinencode. Bei nicht von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation selbst erstellter Software, insbesondere bei Erwerb von Lizenzen von Standardsoftware, gelten folgende Regelungen: Der Kunde erhält eine zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Erlaubnis zur Nutzung der Software. Darüber hinaus gelten etwaige Beschränkungen des Softwareherstellers auch im Verhältnis von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation zum Kunden. Bei Softwareüberlassung jeglicher Art an den Kunden gilt darüber hinaus:
Die Erteilung von Nutzungsrechten an Dritte ist nur zulässig, wenn TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation vorher schriftlich einwilligt und der Dritte sämtliche Verpflichtungen des Kunden gegenüber TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation anerkennt. Bei einem Wechsel der Hardware und bei Überlassung an Dritte ist die Software von der bisher benutzten Hardware vollständig zu löschen. Eine Nutzung der Software an mehr Arbeitsplätzen als vertraglich vereinbart, insbesondere wenn keine Mehrplatzlizenz (= Netzwerklizenz) erworben wurde, ist unzulässig und berechtigt TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation zum Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde gibt dann das erworbene Softwarepaket heraus und zahlt die entstandene Lizenzgebühr in Höhe des Preises für eine Einplatzlizenz jeweils pro unberechtigt genutztem Arbeitsplatz zuzüglich einer Verzinsung des ab Nutzung fälligen Preises von 10 % pro Jahr. Weitergehender Schadensersatz auf Nachweis von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation wird dadurch ebenso wenig ausgeschlossen wie der Nachweis des Kunden, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die Software schützen die §§ 69 a ff. UrhG. TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation überträgt dem Kunden keine Nutzungs- und Verwertungsrechte, die über die Nutzung des erhaltenen Softwarepakets hinausgehen. Jede weitere Nutzung und Verwertung, aber auch Änderung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie jede Art der Fehlerbeseitigung ist strafbar und vertragswidrig und verpflichtet den Kunden zum Schadensersatz. Der Kunde darf Programme nur im Rahmen der §§ 69 g Abs. 2, Abs. 3 69 e UrhG dekompilieren, testen, untersuchen und kopieren. Jede über die Erlaubnisse der §§ 69 a ff. UrhG hinausgehende Art der Programmiertätigkeit, wie z.B. die weitere datentechnische Anpassung des Programms an die Gebrauchszwecke des Kunden, sowie die Weiterentwicklung der Software, erfolgt ausschließlich durch den Hersteller der Software. Die bereits bestehenden Funktionen der Software kann der Kunde uneingeschränkt nutzen und sie auf seine betrieblichen Belange einstellen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige Merkmale zur Identifikation von Software und Hersteller entfernt oder verändert der Kunde nicht. Macht ein Dritter Urheberrechte geltend, ist der Kunde verpflichtet, TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation unverzüglich hiervon zu unterrichten. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist der Kunde für die Abwehr der Ansprüche selbst verantwortlich.
§11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von TRIATECH - Gesellschaft für Infotainment & Kommunikation. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise Unwirksamkeit soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.